
Allgemeine Booking- und Geschäftsbedingungen (AGB)
KWADRAT – DJ & Musikproduktion
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Booking- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Buchungen, Auftritte, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen von KWADRAT (Kevin Herrmann), soweit keine abweichende schriftliche Individualvereinbarung getroffen wurde.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer, Veranstalter, Agenturen, Vereine sowie sonstige gewerbliche Auftraggeber.
(3) Entgegenstehende AGB des Veranstalters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich KWADRAT und der Veranstalter über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Veranstaltung, Veranstaltungsort, Datum, Spielzeit und Gage, geeinigt haben.
(2) Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp), über soziale Netzwerke (z. B. Instagram oder Facebook), telefonisch oder persönlich geschlossen werden. Eine gesonderte Vertragsurkunde ist hierfür nicht erforderlich.
(3) Diese AGB sowie der jeweils aktuelle Technical Rider werden Bestandteil des Vertrages, sofern der Veranstalter vor Vertragsschluss auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
(4) Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Veranstalter, die Booking-AGB sowie den Technical Rider zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen KWADRAT und dem Veranstalter haben Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen mindestens der Textform.
§3 Leistungsumfang
KWADRAT verpflichtet sich zur Durchführung des vereinbarten DJ-Auftrittes entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
§4 Bookingformular / Veranstaltungsinformationen
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, das von KWADRAT übersandte Bookingformular vollständig auszufüllen und innerhalb der dort angegebenen Frist zurückzusenden.
Hierzu gehören insbesondere:
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Ansprechpartner
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Rechnungsanschrift
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Hotelinformationen
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Veranstaltungsadresse
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Ansprechpartner vor Ort
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Timetable
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Aufbauzeiten
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Parkmöglichkeiten
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sonstige organisatorische Informationen
(2) Erfolgt die Rücksendung nicht oder nur unvollständig, kann KWADRAT keine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleisten.
(3) Werden trotz Aufforderung wesentliche Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt und ist dadurch die Durchführung des Auftritts erheblich gefährdet oder unmöglich, ist KWADRAT berechtigt, seine Leistung bis zur Klärung zurückzuhalten oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§5 Technical Rider
(1) Der jeweils aktuelle Technical Rider ist Bestandteil jeder Buchung.
(2) Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche darin genannten Anforderungen bereitzustellen.
(3) Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von KWADRAT.
(4) Kann aufgrund fehlender Technik kein professioneller Auftritt durchgeführt werden, ist KWADRAT berechtigt, den Auftritt ganz oder teilweise abzulehnen, sofern der Veranstalter die Mängel trotz angemessener Möglichkeit nicht behebt.
Ein Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Nichtdurchführung vom Veranstalter zu vertreten ist.
§6 Gage
(1) Die vereinbarte Gage ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsvereinbarung oder Rechnung.
(2) KWADRAT nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch. Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
(3) Die vereinbarte Gage ist ein Endbetrag. Ein Ausweis oder eine Nachforderung von Umsatzsteuer erfolgt nicht, solange die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt sind.
§7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vollständige Gage spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(2) Erfolgt die Buchung innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung, ist die Gage sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch vor Beginn des Auftrittes fällig.
(3) Ist die Gage bis Veranstaltungsbeginn nicht eingegangen und wurde keine anderweitige Zahlungsvereinbarung getroffen, ist KWADRAT berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
§8 Hotel und Unterbringung
Ist eine Hotelübernachtung vereinbart, trägt der Veranstalter sämtliche Kosten.
Das Hotel soll mindestens dem im Rider vereinbarten Standard entsprechen und sich möglichst in angemessener Entfernung zum Veranstaltungsort befinden.
§9 Anreise
Solange nicht anders vereinbart, Übernimmt der Veranstalter sämtliche vereinbarten Reise- und Nebenkosten.
Hierzu zählen insbesondere:
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Hotel
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Parkkosten
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Maut
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sonstige vereinbarte Auslagen
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§10 Änderungen
(1) Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Bühne, Ansprechpartner, Timetable oder sonstiger organisatorischer Abläufe sind KWADRAT unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die vereinbarte Spielzeit sowie die vereinbarte Auftrittszeit (Playtime) sind Bestandteil der Buchungsvereinbarung und dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung mit KWADRAT geändert werden.
(3) Änderungen der Playtime oder der Auftrittsdauer bedürfen der vorherigen Zustimmung von KWADRAT. Ein Anspruch des Veranstalters auf Zustimmung besteht nicht.
(4) Aufgrund bereits geplanter An- und Abreise, weiterer Auftritte, privater oder geschäftlicher Termine sowie sonstiger organisatorischer Verpflichtungen kann eine Verschiebung der Playtime für KWADRAT unzumutbar oder nicht realisierbar sein.
(5) Erfolgt eine Änderung der Playtime ohne vorherige Zustimmung von KWADRAT und ist die Durchführung des Auftritts hierdurch nicht oder nur eingeschränkt möglich, haftet KWADRAT hierfür nicht. Ein Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Änderung vom Veranstalter zu vertreten ist.
(6) Entstehen durch vom Veranstalter veranlasste Änderungen zusätzliche Reise-, Warte- oder Übernachtungskosten, sind diese vom Veranstalter zu tragen.
§11 Sicherheit
Der Veranstalter sorgt für einen sicheren Arbeitsplatz.
Hierzu gehören insbesondere:
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standsichere Bühne
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ausreichende Stromversorgung
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sicherer DJ-Arbeitsplatz
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Schutz vor Witterungseinflüssen
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Schutz vor Besuchern
Ist die Sicherheit nicht gewährleistet, kann KWADRAT den Auftritt abbrechen oder verweigern.
§12 Höhere Gewalt
Kann der Auftritt aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Krieg, Terror, Pandemien oder vergleichbarer Ereignisse) nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung oder einen Ersatztermin.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§13 Bild- und Tonaufnahmen
KWADRAT ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese zu Werbezwecken zu verwenden.
Der Veranstalter erklärt sich hiermit einverstanden.
§14 Werbung
Der Veranstalter darf Name, Logo und Bildmaterial von KWADRAT ausschließlich zur Bewerbung der jeweiligen Veranstaltung verwenden.
Eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung.
§15 Haftung
KWADRAT haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KWADRAT nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§16 Stornierung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Ausfallhonorare:
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bis 90 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
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89–30 Tage: 30 % der vereinbarten Gage
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29–14 Tage: 50 %
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13–7 Tage: 75 %
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weniger als 7 Tage oder Nichterscheinen: 100 %
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§17 Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf
§18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
